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BVerwG, 28.03.1969 - IV B 2.69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.1968 - III A 523/66
- BVerwG, 28.03.1969 - IV B 2.69
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 23.08.1968 - IV C 16.67
Gemeindlicher Anspruch auf Vorausleistung für künftige Erschließungsbeiträge; …
Auszug aus BVerwG, 28.03.1969 - IV B 2.69
Insbesondere ist das Berufungsgericht nicht von dem Urteil vom 23. August 1968 - BVerwG IV C 16.67 - abgewichen, in dem ausgesprochen worden ist, daß der Ablauf von 17 Monaten seit der Erteilung der Baugenehmigung einer Erhebung der Vorausleistung nicht entgegenzustehen braucht.
- BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 38.84
Flurbereinigung - Beitragsrückstand - Verzugszinsen - Säumniszuschlag
Hier ist zwar anerkannt, daß sich Fragen, die im Bundesbaurecht nicht geregelt sind, nach den landesrechtlichen Vorschriften über das Kommunalabgabenrecht beantworten, etwa die Verjährung (vgl. Beschluß vom 10. Oktober 1968 - BVerwG 4 B 128.68 -; Urteil vom 21. Januar 1977 - BVerwG 4 C 84-92.74 - IV C 84/74]>), die Verwirkung (Beschluß vom 28. März 1969 - BVerwG 4 B 2.69 -) oder die Aufrechnung (vgl. Beschluß vom 15. November 1973 - BVerwG 4 B 148.73 - ). - BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 8.81
Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs - Wirksamkeit …
Im übrigen ergibt sich das Schicksal der in dem Bundesbaugesetz vorgesehenen Ansprüche aus landesrechtlichen Vorschriften (vgl.Beschluß vom 28. März 1969 - BVerwG IV B 2.69 -). - BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 99.81
Erschließungsbeitragssatzung - Ablösungsbestimmung - Öffentlich-rechtlicher …
Im übrigen ergibt sich das Schicksal der in dem Bundesbaugesetz vorgesehenen Ansprüche aus landesrechtlichen Vorschriften (vgl. Beschluß vom 28. März 1969 - BVerwG IV B 2.69 -) Dies gilt nicht nur für diese Ansprüche selbst (bezüglich der Verjährung vgl. u.a. Beschluß vom 10. Oktober 1968 - BVerwG IV B 128.68 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 1 und Urteil vom 21. Januar 1977 - BVerwG IV C 84.92.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 20 S. 20 [25]), sondern auch für Ansprüche auf Erstattung von ohne Rechtsgrund gezahlten Erschließungsbeiträgen und Vorausleistungen (vgl. dazu Beschluß vom 30. Juni 1969 - BVerwG IV B 49.69 -).
- BVerwG, 08.02.1974 - IV C 21.72
Rechtsmittel
Bereits im Beschluß vom 15. November 1973 (BVerwG IV B 148.73) hat der erkennende Senat diese Frage dem Landesrecht zugeordnet, nachdem er am 28. März 1969 (BVerwG IV B 2.69) entschieden hatte, daß die bundesrechtlichen Vorschriften über den Erschließungsbeitrag lediglich Inhalt, Schuldner und Fälligkeit der Forderung regeln, im übrigen aber die Beitragsforderung den landesrechtlichen Vorschriften über gemeindliche Abgaben unterliegt. - BVerwG, 15.11.1973 - IV B 148.73
Aufrechnung gegen eine Erschließungsbeitragsforderung
Im übrigen ergibt sich das Schicksal dieser Forderung aus landesrechtlichen Vorschriften über gemeindliche Abgaben (Beschluß vom 28. März 1969 - BVerwG IV B 2.69 -). - BVerwG, 30.06.1969 - IV B 49.69
Rechtsmittel
Der beschließende Senat hat bereits entschieden, daß im bundesrechtlichen Erschließungsrecht lediglich der Inhalt der Beitragsforderung, ihr Schuldner und die Fälligkeit des Beitrages geregelt werden, während sich das Schicksal der Beitragsforderung im übrigen aus landesrechtlichen Vorschriften über gemeindliche Abgaben ergibt, insbesondere auch hinsichtlich der Verjährung oder Verwirkung dieser Forderung (Beschluß vom 28. März 1969 - BVerwG IV B 2.69 -).